
Bad News für die GEMA: Das Kammergericht Berlin hat am 14. November 2016 entschieden, dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf.
Ausgangspunkt für die Entscheidung war die Klage der beiden Urheber und GEMA-Mitglieder Bruno Kramm und Stefan Ackermann, manchen auch als die Gothic-Band Das Ich bekannt. Kramm war (oder ist, so ganz ist das zurzeit nicht klar) zudem einer bekanntesten Politiker der Piratenpartei. Beide hatten vor Gericht geltend gemacht, dass ihnen neben dem Urheberanteil auch der Verlegeranteil zustehe, da die Nutzungsrechte allein von den Urhebern in die GEMA eingebracht würden. Nach den mündlichen Ausführungen des Kammergerichts Berlin stützt sich die Entscheidung insbesondere darauf, dass in den bestehenden Verlagsverträgen keine eindeutige Aussage zur Beteiligung des Verlegers erkennbar sei. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Das Kammergericht folgte damit dem Bundesgerichtshof, der im April dieses Jahres in einem ähnlichen Rechtsstreit zwischen dem Autoren Martin Vogel und der VG Wort – praktisch die GEMA für Autoren und Journalisten – zugunsten Vogels entschied. Vogel hatte dagegen geklagt, dass Verlage an den Einnahmen aus den Nutzungsrechten beteiligt werden. Seitdem können Autoren von ihren Verlagen, das Geld einfordern, dass diese von der VG Wort für ihre Werke erhalten haben.
Die GEMA muss Kramm und Ackermann nun Auskunft über die entsprechenden Verlegeranteile erteilen. Das Kammergericht wird dann entscheiden, ob die Künstler einen Anspruch auf Zahlung weiterer Entgelte haben.
Welche Folgen das Urteil schließlich für die GEMA haben wird, lässt sich zurzeit nur schwer abschätzen. Ob Kramms Rechtsanwalt Dr. Günter Poll wirklich Recht damit hat, dass das Urteil möglicherweise das Ende der GEMA in ihrer bisherigen Form ist, sei dahingestellt. Ziemlich sicher dürften viele Musikverlage jetzt ins Schwitzen kommen. Denn Künstler mit Verlagsdeal könnten nun von ihren Verlagen den GEMA-Anteil fordern, den die Verlage bisher bekommen haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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